Finanzbuchhaltung
- Kontieren und Buchen lfd. Geschäftsvorfälle (Lt. §6 Abs 4. StBerG)
- Offene-Posten-Buchhaltung
- Umsatzsteuervoranmeldungen
- Sortieren der Buchhaltungsunterlagen
- Ausdruck der Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA)
- Fakturierung und Mahnwesen
- Zahlungsverkehr und Büroorganisation
- Regelmäßige Newsletter mit aktuellen gesetzlichen Änderungen
- Aufarbeiten von alten Monaten / Jahren
- Datenverarbeitung / Auswertung mit modernster Software (Agenda)
- Weitere kfm. Dienstleistungen auf Anfrage
Eine Übernahme Ihrer lfd. Finanzbuchhaltung ist jederzeit möglich.